Notdienst

Rettungswegetechnik

"Leben retten, Werte schützen"

Die gleichzeitige Erfüllung der in dieser Aufgabe vereinigten Forderungen ähnelt der Quadratur des Keises.
Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen müssen sich zu jeder Zeit problemlos öffnen lassen, damit jedermann bei Gefahr schnell und sicher Räume und Gebäude verlassen kann. Auf der anderen Seite lassen sich Inventar, Waren, Know-how, Daten und Leistungen jedoch nur durch sicher verriegelte Türen vor unbefugtem Zugriff, kriminellen Absichten oder Vandalismus schützen.

Wir helfen Ihnen diese Aufgaben optimal zu lösen!

Feststellanlagen

Feststellanlagen werden an Türen installiert, die im Normalbetrieb offengehalten werden sollen, jedoch im Gefahrenfall, Feuer + Rauch sich selbsttätig schließen müssen. Feststellanlagen bedürfen der allgemeinen Zulassung.

Funktionsdarstellung einer Feststellanlage für Feuerschutz-Abschlüsse:

Fluchttürsysteme

Flucht- bzw. Notausgangstüren müssen sich in Fluchtrichtung leicht und ohne fremde Hilfe öffnen lassen. Diese Forderung widerspricht aber häufig dem betrieblichen Bedürfnis nach wirkungsvoller Türsicherung und - kontrolle. Wir können Ihnen bei der Lösung dieses Problems helfen!
Ab 01.04.2003 gelten auch in Deutschland die neuen Vorschriften DIN EN1125 und DIN EN179 für Notausgänge und Paniktüren.