Rettungswegetechnik
"Leben retten, Werte schützen"
Die gleichzeitige Erfüllung der in dieser Aufgabe vereinigten Forderungen ähnelt der Quadratur des Keises.
Türen
im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen müssen sich zu jeder Zeit
problemlos öffnen lassen, damit jedermann bei Gefahr schnell und sicher
Räume und Gebäude verlassen kann. Auf der anderen Seite lassen sich
Inventar, Waren, Know-how, Daten und Leistungen jedoch nur durch sicher verriegelte Türen vor unbefugtem Zugriff, kriminellen Absichten oder Vandalismus schützen.
Wir helfen Ihnen diese Aufgaben optimal zu lösen!
Feststellanlagen
Feststellanlagen werden an Türen installiert, die im Normalbetrieb offengehalten werden sollen, jedoch im Gefahrenfall, Feuer + Rauch sich selbsttätig schließen müssen. Feststellanlagen bedürfen der allgemeinen Zulassung.
Funktionsdarstellung einer Feststellanlage für Feuerschutz-Abschlüsse:
Fluchttürsysteme
Flucht- bzw. Notausgangstüren müssen sich in Fluchtrichtung leicht
und ohne fremde Hilfe öffnen lassen. Diese Forderung widerspricht aber
häufig dem betrieblichen Bedürfnis nach wirkungsvoller Türsicherung und -
kontrolle.
Wir können Ihnen bei der Lösung dieses Problems helfen!
Ab 01.04.2003 gelten auch in Deutschland die neuen Vorschriften DIN EN1125 und DIN EN179 für Notausgänge und Paniktüren.